TERMINABLAUF

VERORDNUNGSSCHEIN

Vor dem ersten Termin:

Benötigen Sie eine ärztliche Verordnung von Ihrem Hausarzt bzw. Ihrer Hausärztin oder Ihrem Facharzt bzw. Ihrer Fachärztin für Neurologie, HNOHeilkunde, Kinderheilkunde oder Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde.

Auf dem Verordnungsschein muss folgendes stehen:

  • Diagnose
  • Art der Therapie (logopädische Therapie)
  • Anzahl und Dauer der Einheiten (10x á 60 Minuten/T3)

Ihr Therapiebedarf hängt natürlich von der jeweiligen Diagnose ab, deshalb können Sie mich auch im Voraus kontaktieren, um die Verordnung richtig ausstellen lassen zu können.

CHEFÄRZTLICHE BEWILLIGUNG

Die ausgestellte Verordnung muss durch Ihre zuständige Krankenkasse chefärztlich bewilligt werden. Diese chefärztliche Bewilligung ist Voraussetzung für die Rückerstattung der Therapiekosten.

PERSÖNLICHE KONTAKTAUFNAHME UND TERMINVEREINBARUNG

Nehmen Sie nun persönlich (Telefon, E-Mail) mit mir Kontakt auf, um organisatorische Details zu regeln und offene Fragen zu beantworten. Sobald Ihr Verordnungsschein bewilligt ist können Sie auch gleich den ersten Termin mit mir vereinbaren.

THERAPIEKOSTEN

T1 – 30 Minuten

25 Minuten Therapie, 5 Minuten Vor- und Nachbearbeitung ohne Patient:In

T2 – 45 Minuten

35 Minuten Therapie, 10 Minuten Vor- und Nachbearbeitung ohne Patient:In

T3 – 60 Minuten

45 Minuten Therapie, 15 Minuten Vor- und Nachbearbeitung ohne Patient:In

KOSTENREFUNDIERUNG

Ich bin als Wahllogopädin aller Kassen tätig und arbeite auf Refundierungsbasis. Die Art der Begleichung der Kosten wird bei der ersten Therapieeinheit vereinbart. Nach Ende der Therapie oder nach zehn Therapieeinheiten erhalten Sie von mir die Honorarnote, welche Sie gemeinsam mit der bewilligten Verordnung an Ihre Krankenkasse schicken, die Ihnen einen Teil der Kosten zurückerstattet. Ihre gesetzliche Krankenkasse refundiert je nach Kasse zwischen 50% und 70%. Sollten Sie eine private Zusatzversicherung haben, übernimmt diese meist den Rest des Honorars.

ABSAGEMODUS

Ich bitte Sie, vereinbarte Termine so früh wie möglich, jedoch spätestens 24h vor Behandlungsbeginn abzusagen. Bei versäumten Terminen muss das gesamte Honorar in Rechnung gestellt werden, was jedoch nicht von der Krankenkasse refundiert wird.

TERMIN VEREINBAREN

per Telefon oder E-Mail

Jeder Mensch ist einzigartig und individuell und ich freue mich, gemeinsam diese Eigenschaften weiter zu entwickeln. Bei Fragen stehe ich Ihnen telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Kontaktieren Sie mich gerne.